Den Preis für Rechtsdienstleistungen vereinbaren wir mit unseren Mandanten immer im Voraus.
Der Preis für Rechtsdienstleistungen kann vereinbart werden als:
1) Stundensatz, insbesondere bei Beratung oder Überarbeitung von Dokumenten (die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der Komplexität des Falles und wird mit dem Mandanten im Vorfeld vereinbart)
2) Pauschalbetrag für die vereinbarte Leistung oder für jede einzelne Handlung in der Sache
3) Monatlicher Pauschalbetrag bei langfristiger Zusammenarbeit
Sofern keine andere Vereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Mandanten besteht, richtet sich die Vergütung für Rechtsdienstleistungen nach dem sog. Anwalts-Tarif, d. h. nach der Verordnung Nr. 177/1996 Slg., in der jeweils gültigen Fassung.
Der Rechtsanwalt hat auch Anspruch auf Erstattung von Barauslagen (Gerichts- und sonstige Gebühren, Reisekosten) und auf Entschädigung für versäumte Zeit .
Wir akzeptieren bargeldlose Zahlungen per Banküberweisung sowie Barzahlungen.
Unsere Kanzlei ist Umsatzsteuerzahler.